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Seit der Gründung vor mehr als 100 Jahren hat sich unser Unternehmen zu einem verlässlichen und kompetenten Agrar – Spezialisten entwickelt.
Ob Landwirt, Genossenschaft oder Verbraucher: unsere Kunden wissen, dass sie sich auf unser Know-how und unsere gute Beratung verlassen können.
Dank eines hochmodernen Fuhrparks sind wir in der Lage, jederzeit flexibel zu reagieren. Das garantieren auch unsere großen Lagerkapazitäten. Qualität steht dabei immer an erster Stelle.
Als mittelständisches Traditionsunternehmen sind wir fest in der Region verwurzelt und kennen unsere Kunden mit ihren spezifischen Anforderungen sehr genau. Rund 120 Mitarbeiter sind aktuell für Sie im Einsatz und stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Außerdem bieten wir jedes Jahr jungen Frauen und Männern die Möglichkeit, mit einer kaufmännischen Ausbildung in eine zukunftsträchtige Branche einzusteigen.
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Connemann will Kooperation statt Eingriffe
Die Union besteht auf Änderungen bei den geplanten gesetzlichen Regelungen zum Insektenschutz. "Wir setzen auf Kooperation statt Eingriffe, Anreize statt Auflagen", erklärte die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, anlässlich der Ersten Beratung der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes heute Abend im Parlament.
Die Union besteht auf Änderungen bei den geplanten gesetzlichen Regelungen zum Insektenschutz. "Wir setzen auf Kooperation statt Eingriffe, Anreize statt Auflagen", erklärte die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, anlässlich der Ersten Beratung der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes heute Abend im Parlament.
Connemann bekräftigte gegenüber AGRA-EUROPE ihre ablehnende Haltung gegenüber pauschalen Unterschutzstellungen, dazu noch ohne verlässliche Regelungen für die weitere Förderung oder einen finanziellen Ausgleich. Der Gesetzentwurf müsse daher im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden, um ein faires Miteinander von Landwirtschaft und Insektenschutz zu gewährleisten.
Keinesfalls dürften erfolgreiche Ansätze wie der "Niedersächsische Weg" kaputt gemacht werden, betonte die CDU-Politikerin. Dies drohe aber laut Aussage der Landesregierung, wenn Länderöffnungsklauseln nicht abgesichert würden, etwa im Pflanzenschutzgesetz. Erforderlich seien zudem eine Kooperationspflicht in Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Naturschutzgebieten sowie die gesetzliche Absicherung eines Rechtsanspruchs auf Entschädigung, wie Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dies in ihrer Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss fordere.
Vor einer Verwässerung der vorgesehenen Regelungen warnte hingegen der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Jörg-Andreas Krüger. Die von der Bundesregierung beschlossenen Anpassungen des Bundesnaturschutzgesetzes seien bereits jetzt lediglich ein Minimalkonsens für die Insekten, so Krüger. Keinesfalls dürften die in den letzten Jahren vielfach geäußerten Bekenntnisse für einen besseren Schutz der Insekten nur heiße Luft bleiben. Der NABU-Präsident rief die Parlamentarier dazu auf, in dieser Legislaturperiode zumindest den vorliegenden abgeschwächten Entwurf zu retten. Anderenfalls drohe nach vierjährigem Ringen eine komplette Nullnummer im Insektenschutz. AgE
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Connemann will Kooperation statt Eingriffe
Die Union besteht auf Änderungen bei den geplanten gesetzlichen Regelungen zum Insektenschutz. "Wir setzen auf Kooperation statt Eingriffe, Anreize statt Auflagen", erklärte die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, anlässlich der Ersten Beratung der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes heute Abend im Parlament.
Die Union besteht auf Änderungen bei den geplanten gesetzlichen Regelungen zum Insektenschutz. "Wir setzen auf Kooperation statt Eingriffe, Anreize statt Auflagen", erklärte die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, anlässlich der Ersten Beratung der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes heute Abend im Parlament.
Connemann bekräftigte gegenüber AGRA-EUROPE ihre ablehnende Haltung gegenüber pauschalen Unterschutzstellungen, dazu noch ohne verlässliche Regelungen für die weitere Förderung oder einen finanziellen Ausgleich. Der Gesetzentwurf müsse daher im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden, um ein faires Miteinander von Landwirtschaft und Insektenschutz zu gewährleisten.
Keinesfalls dürften erfolgreiche Ansätze wie der "Niedersächsische Weg" kaputt gemacht werden, betonte die CDU-Politikerin. Dies drohe aber laut Aussage der Landesregierung, wenn Länderöffnungsklauseln nicht abgesichert würden, etwa im Pflanzenschutzgesetz. Erforderlich seien zudem eine Kooperationspflicht in Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Naturschutzgebieten sowie die gesetzliche Absicherung eines Rechtsanspruchs auf Entschädigung, wie Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dies in ihrer Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss fordere.
Vor einer Verwässerung der vorgesehenen Regelungen warnte hingegen der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Jörg-Andreas Krüger. Die von der Bundesregierung beschlossenen Anpassungen des Bundesnaturschutzgesetzes seien bereits jetzt lediglich ein Minimalkonsens für die Insekten, so Krüger. Keinesfalls dürften die in den letzten Jahren vielfach geäußerten Bekenntnisse für einen besseren Schutz der Insekten nur heiße Luft bleiben. Der NABU-Präsident rief die Parlamentarier dazu auf, in dieser Legislaturperiode zumindest den vorliegenden abgeschwächten Entwurf zu retten. Anderenfalls drohe nach vierjährigem Ringen eine komplette Nullnummer im Insektenschutz. AgE
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Connemann will Kooperation statt Eingriffe
Die Union besteht auf Änderungen bei den geplanten gesetzlichen Regelungen zum Insektenschutz. "Wir setzen auf Kooperation statt Eingriffe, Anreize statt Auflagen", erklärte die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, anlässlich der Ersten Beratung der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes heute Abend im Parlament.
Die Union besteht auf Änderungen bei den geplanten gesetzlichen Regelungen zum Insektenschutz. "Wir setzen auf Kooperation statt Eingriffe, Anreize statt Auflagen", erklärte die Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gitta Connemann, anlässlich der Ersten Beratung der Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes heute Abend im Parlament.
Connemann bekräftigte gegenüber AGRA-EUROPE ihre ablehnende Haltung gegenüber pauschalen Unterschutzstellungen, dazu noch ohne verlässliche Regelungen für die weitere Förderung oder einen finanziellen Ausgleich. Der Gesetzentwurf müsse daher im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden, um ein faires Miteinander von Landwirtschaft und Insektenschutz zu gewährleisten.
Keinesfalls dürften erfolgreiche Ansätze wie der "Niedersächsische Weg" kaputt gemacht werden, betonte die CDU-Politikerin. Dies drohe aber laut Aussage der Landesregierung, wenn Länderöffnungsklauseln nicht abgesichert würden, etwa im Pflanzenschutzgesetz. Erforderlich seien zudem eine Kooperationspflicht in Fauna-Flora-Habitat (FFH)- und Naturschutzgebieten sowie die gesetzliche Absicherung eines Rechtsanspruchs auf Entschädigung, wie Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner dies in ihrer Protokollerklärung zum Kabinettsbeschluss fordere.
Vor einer Verwässerung der vorgesehenen Regelungen warnte hingegen der Präsident des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Jörg-Andreas Krüger. Die von der Bundesregierung beschlossenen Anpassungen des Bundesnaturschutzgesetzes seien bereits jetzt lediglich ein Minimalkonsens für die Insekten, so Krüger. Keinesfalls dürften die in den letzten Jahren vielfach geäußerten Bekenntnisse für einen besseren Schutz der Insekten nur heiße Luft bleiben. Der NABU-Präsident rief die Parlamentarier dazu auf, in dieser Legislaturperiode zumindest den vorliegenden abgeschwächten Entwurf zu retten. Anderenfalls drohe nach vierjährigem Ringen eine komplette Nullnummer im Insektenschutz. AgE


